Allgemeine Auftragsbedingungen
- In Kürze neu und angepasst an Schweizer Recht -
Allgemeine Auftragsbedingungen
Für die von Katja Uhlig (im Folgenden Übersetzerin genannt) ausgeführten Dienstleistungen gelten - in Anlehnung an die Empfehlungen des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ), Stand Oktober 2008 - die folgenden Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB):
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Übersetzerin und ihrem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Übersetzerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Übersetzerin rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber der Übersetzerin rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass die Übersetzerin eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Der vom Auftraggeber vorgelegte Ausgangstext hat den Regeln der jeweiligen Sprache entsprechend verfasst zu sein. Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber der Übersetzerin bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).(d) Bei Fachtexten mit besonderem Schwierigkeitsgrad ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Abklärung fachterminologischer Fragen verpflichtet. Ohne seine Mitwirkung wird in die allgemein übliche Fachsprache übersetzt. Damit einhergehend ist die Übersetzerin nur dann zur Übersetzung von spezifischen Abkürzungen verpflichtet, wenn der Auftraggeber die vollständige Bedeutung der Abkürzungen mitliefert, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Abkürzungen.
(3) Der Auftraggeber hat eine gut lesbare Vorlage des Ausgangstexts bereitzustellen. Dies kann entweder ein gut lesbarer Ausdruck oder eine Datei in einem vorher mit der Übersetzerin vereinbarten Format sein. Bei Zustellung der Vorlage als Datei haftet der Auftraggeber dafür, dass diese Datei frei von Viren oder anderen Zusätzen ist, die das ordentliche Funktionieren eines Programms oder des Betriebssystems beeinträchtigen. Enthält die Datei einen Virus oder Defekt, der Schäden an Programmen oder Daten der Übersetzerin verursachen, haftet der Zusender für daraus resultierende Kosten, einschließlich Reparaturen und Wartungen, die von Dritten durchgeführt werden müssen.
(4) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin.
(5) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er die Übersetzerin frei.
4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(3) Beseitigt die Übersetzerin die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung weiterhin Mängel aufweist.
5. Haftung
(1) Die Übersetzerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind. Die Übersetzerin trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen die Übersetzerin auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen die Übersetzerin wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.
6. Berufsgeheimnis
Die Übersetzerin verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.
7. Mitwirkung Dritter
(1) Die Übersetzerin ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Die Übersetzerin haftet bei Hinzuziehung von Mitarbeitern oder fachkundigen Dritten nur für die sorgfältige Auswahl, wofür es jedoch in jedem Falle genügt, wenn es sich bei den beauftragten Dritten um qualifizierte, berufserfahrene und technisch versierte Übersetzer o.Ä. handelt. Eine eventuelle Haftung wegen Vorsatzes bleibt unberührt.
(3) Auch im Falle der Hinzuziehung Dritter besteht die Geschäftsverbindung ausschließlich zwischen der Übersetzerin und dem Auftraggeber. Ein Kontakt zwischen Auftraggeber und von der Übersetzerin beauftragten Dritten bedarf deren vorheriger Einwilligung.
(4) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat die Übersetzerin dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.
8. Vergütung
(1) Die Rechnungen der Übersetzerin sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Die Übersetzerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig, zusätzlich berechnet. Die Übersetzerin kann bei umfangreichen Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Die Übersetzerin kann mit dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.
9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Übersetzerin. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.
(2) Die Übersetzerin behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.
10. Rücktrittsrecht
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass die Übersetzerin die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall, dass die Übersetzerin mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
11. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
12. Salvatorische Klausel
Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
13. Änderungen und Ergänzungen
(1) Änderungen an vereinbarten Leistungen, zu denen es nach Vertragsabschluss kommt, sind von der Übersetzerin und ihrem Auftraggeber schriftlich zu vereinbaren. Sie können zu Änderungen der Auftragsbedingungen und ggf. zur Änderung des genannten Gesamtpreises führen.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
14. Schlussbestimmung
Im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften ist die Übersetzerin berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern.